Die Kinder, die an diesem Tag zur Schule kamen waren die gesamte Zeit sicher in der Schule aufgehoben. Wir mussten aufgrund der Witterungsverhältnisse die Schule nicht schließen, wie das z. B. benachbarte Städte getan haben.
Hier noch einmal die Rechtslage: Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (<link https: www.schulministerium.nrw.de docs recht schulrecht erlasse hitzefrei.pdf _blank external-link-new-window internal link in current>vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1).