Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase sind zuständig für die individuelle Förderung beim Übergang von der Kita in die Grundschule. Die Notwendigkeit der individuellen Förderung basiert darauf, dass Kinder bei der Einschulung ganz unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen und ihr Entwicklungsstand sich stark unterscheidet.
Dazu gehört:
1. Diagnostik
Vor der Einschulung
• Mitwirkung bei der Überprüfung der zukünftigen Schüler*innen mit verschiedenen diagnostischen Verfahren
In der Schuleingangsphase
• Mitwirkung bei der Durchführung von Förderdiagnostik, dem Erstellen von Förderplänen in Kooperation mit den Grundschullehrer:innen und Sonderpädagog:innen und der Dokumentation von Entwicklungsfortschritten
2. Förderung
- Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in innerer und äußerer Differenzierung bei Kindern, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen Entwicklungsrückstände auf weisen
- Durchführung ganzheitlicher kompetenzorientierter Angebote zur Stärkung der Selbstwirksamkeit und Leistungsbereitschaft
- Förderung unter anderem in den Bereichen
(nach gew-nrw.de)