Liebe Eltern,
die Landesregierung hat heute beschlossen, die Maskenpflicht in den Schulen mit Beginn der kommenden Woche teilweise abzuschaffen.
Konkret schreibt die Landesregierung (Zitat aus der Schulmail):
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Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
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Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Bas- teln oder bei Einzelaktivitäten.
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Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
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Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Aus- nahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
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Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Mas- kenpflicht.
Leider bedeutet diese Regelung auch, dass nicht mehr wie bisher nur das erkrankte Kind in Quarantäne muss, sondern nun auch wieder die unmittelbaren Sitznachbarn des nicht-Maske-tragenden erkrankten Kindes.
Das Team der Hermann-Gmeiner-Schule hat sich darauf verständigt, Ihnen bzw. Ihren Kindern das Tragen der Maske nach der bisherigen Regelung und damit weiterhin auch am Sitzplatz dringend ans Herz zu legen.
Einfordern können und werden wir das aber nicht mehr.Ausdrücklich möchten wir wie schon in der gesamten Coronazeit mit gegenseitiger Rück- sichtnahme und viel Verständnis für unterschiedliche Sorgen, Wünsche und Haltungen gemeinsam versuchen, im bevorstehenden Herbst und Winter gesund zu bleiben.
Mein Team und ich würden uns freuen, wenn Sie diesen Weg mitgehen könnten.
C. Ullenboom (Schulleitung)