Lt. Landesregierung haben ab Montag, 27.04.2020 auch alleinerziehende Berufstätige das Recht, an der Notbetreuung teilzunehmen. Dazu muss aber das beiliegende aktualisierte Formular wie immer ausgefüllt werden. Das Formular erhalten Sie hier.
Bitte nutzen Sie die Notbetreuung nur, wenn es unbedingt erforderlich ist. Es werden weiterhin auch nur infektfreie Kinder aufgenommen.
Bleiben Sie gesund.
Herzlichen Gruß
C. Ullenboom